Autoführerschein Klasse B/B17
Klasse B/B17
Die praktische Ausbildung erfordert ein Mindestalter von 18 Jahre bzw. 17 Jahren beim begleiteten Fahren mit 17.
Kraftfahrzeug mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger:
- mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Hier erfahrt ihr alles über unsere Fahrzeuge.
Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz:
- 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener Mindestunterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff)
- 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener klassenspezifischer Mindestunterricht
Bei Ersterwerb:
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener klassenspezifischer Mindestunterricht
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
Die Grundausbildung besteht aus den benötigten Fahrstunden des jeweiligen Fahrschülers. Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Anzahl des Gesetzgebers.
Besondere Ausbildungsfahrten:
- 5 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
- 4 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
- 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)
Nach erfolgreicher Ausbildung erhält jeder Fahrschüler ein kostenloses ADAC-Sicherheitstraining von uns.
Automatik
Bei uns kann der Führerschein auch mit einem Automatik-Kraftfahrzeug gemacht werden. Solltest du dich dazu entscheiden, darfst du nach bestandener Prüfung ausschließlich Automatik-Kraftfahrzeuge fahren.