Klasse BE
Die praktische Ausbildung erfolg mit einem der Schulungsfahrzeuge mit einem Saris/FB 3020 Koffer (geschlossener Kasten) und erfordert ein Mindestalter von 18 Jahre bzw 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zg des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Theoretische Ausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist nicht notwendig, da keine theoretische Prüfung abgelegt werden muss. Eine Teilnahme am Unterricht ist aber (wenn gewünscht) kein Problem. Hier würden dann aber Zusatzkosten entstehen.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
Die Grundausbildung besteht aus den benötigten Fahrstunden des jeweiligen Fahrschülers. Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Anzahl des Gesetzgebers.
Besondere Ausbildungsfahrten
- 3 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
- 1 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
- 1 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)