Klasse B196 – Motorradfahren bis 125 ccm
Mit der neuen Klasse B196 kannst du deinen Autoführerschein (Klasse B) jetzt ohne Prüfung „upgraden“. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind:
- Mindestens 25 Jahre alt
- seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Theoretische Ausbildung
- 4x 90 Minuten theoretischer Unterricht in unserer Fahrschule.
Praktische Ausbildung
- 5x 90 Minuten praktische Ausbildung auf einem 125 ccm Motorrad.
Danach bekommt der Fahrschüler eine Teilnahmebescheinigung, mit der er zum Straßenverkehrsamt muss.
Dieser B196 berechtigt nicht den Stufenaufstieg nach 2 Jahren.