Klasse A
Die praktische Ausbildung erfordert ein Mindestalter von 20 Jahren bei Aufstieg von A2 auf A und 24 Jahren für Krafträder beim Direkterwerb.
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³
- bbH über 45 km/h
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb:
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener klassenspezifischer Mindestunterricht
Bei Vorbesitz:
- 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener Mindestunterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff)
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
Die Grundausbildung besteht aus den benötigten Fahrstunden des jeweiligen Fahrschülers. Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Anzahl des Gesetzgebers.
Besondere Ausbildungsfahrten bei Ersterwerb
- 5 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
- 4 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
- 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)
besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz
- 3 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
- 2 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
- 1 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)