Klasse A

Die praktische Ausbildung erfordert ein Mindestalter von 20 Jahren bei Aufstieg von A2 auf A und 24 Jahren für Krafträder beim Direkterwerb.

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³
  • bbH über 45 km/h

Theoretische Ausbildung

Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener klassenspezifischer Mindestunterricht

Bei Vorbesitz:

  • 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener Mindestunterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff)

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Praktische Ausbildung

Grundausbildung:

Die Grundausbildung besteht aus den benötigten Fahrstunden des jeweiligen Fahrschülers. Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Anzahl des Gesetzgebers.

Besondere Ausbildungsfahrten bei Ersterwerb

  • 5 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
  • 4 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
  • 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)

besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz

  • 3 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
  • 2 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
  • 1 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)

Erfahre alles über die Anmeldung!

Unterricht in Cremlingen

Dienstag und Donnerstag

19:00 – 20:30 Uhr

Hauptstr. 42
38162 Cremlingen

Tel:+49 5306 970049

Unterricht in Sickte

Montag und Mittwoch

19:00 – 20:30 Uhr

Bahnhofstr. 39
38173 Sickte

Tel.: 05305 202483