Klasse A2
Die theoretische und praktische Ausbildung erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren.
Krafträder mit:
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb:
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener klassenspezifischer Mindestunterricht
Bei Vorbesitz:
- 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener Mindestunterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff)
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
Die Grundausbildung besteht aus den benötigten Fahrstunden des jeweiligen Fahrschülers. Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Anzahl des Gesetzgebers.
Besondere Ausbildungsfahrten bei Ersterwerb:
- 5 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
- 4 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
- 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)
Besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz:
- 3 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen
- 1 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit