Klasse A2

Die theoretische und praktische Ausbildung erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren.

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Theoretische Ausbildung

Bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener klassenspezifischer Mindestunterricht

Bei Vorbesitz:

  • 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener Mindestunterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff)

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Praktische Ausbildung

Grundausbildung:

Die Grundausbildung besteht aus den benötigten Fahrstunden des jeweiligen Fahrschülers. Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Anzahl des Gesetzgebers.

Besondere Ausbildungsfahrten bei Ersterwerb:

  • 5 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
  • 4 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
  • 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)

Besondere Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz:

  • 3 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen
  • 1 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Erfahre alles über die Anmeldung!

Unterricht in Cremlingen

Dienstag und Donnerstag

19:00 – 20:30 Uhr

Hauptstr. 42
38162 Cremlingen

Tel:+49 5306 970049

Unterricht in Sickte

Montag und Mittwoch

19:00 – 20:30 Uhr

Bahnhofstr. 39
38173 Sickte

Tel.: 05305 202483