Klasse A1
Die theoretische und praktische Ausbildung erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren.
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125cm³
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb:
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener klassenspezifischer Mindestunterricht
Bei Vorbesitz:
- 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschriebener Mindestunterricht des allgemeinen Teils (Grundstoff)
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
Eine Anzahl an benötigten Übungsstunden kann nicht gemacht werden, da es von jedem Fahrschüler abhängig ist wie viele Stunden gebraucht werden. Ein Sicherer Umgang mit dem Schulungsfahrzeug und den Verkehrssituationen muss dabei gewährt sein.
Besondere Ausbildungsfahrten
- 5 Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland)
- 4 Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftstraßen (Autobahn)
- 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtung)