Ausbildung – Führerschein Klasse B197
Es war schon immer möglich, den Führerschein auf einem Automatik-Kraftfahrzeug zu machen. Allerdings gab es da einen entscheidenden Nachteil, die Schlüsselzahl 78, die besagt, dass man nur Automatikfahrzeuge führen darf.
Die Hauptausbildung und die Prüfung in der Klasse B197 findet ausschließlich mit einem Automatikfahrzeug statt.
Während deiner praktischen Ausbildung musst du mind. 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen absolvieren und eine 15-minütige „Überprüfungsfahrt“ mit deinem Fahrlehrer durchführen.
Wenn jemand die Schlüsselzahl 78 bereits in seinem Führerschein eingetragen hat, ist es auch nicht mehr viel Aufwand, aus der 78 die 197 zu machen. (min. 10x 45 Minuten Fahrstunden und 15 Minuten „Überprüfungsfahrt“). Damit können auch diejenigen, die einen Automatik-Eintrag haben, in Deutschland Schaltfahrzeuge fahren.
Hier nochmal die Voraussetzungen:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen in Deutschland gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können. ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Wie ist es bei Erweiterungsklassen?
Da gibt es ein paar Dinge zu beachten!
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der -Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z.B. passieren, das ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!